Nach Schätzungen des UNHCR werden im Jahr 2022 erstmals mehr als 100 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht sein und es ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Der Umgang mit Menschen, die vor Krieg, Gewalt und individueller Verfolgung Schutz suchen, stellt also eine der großen Herausforderungen dar, die wir uns in diesen schwierigen Zeiten stellen müssen; zumal die veränderten klimatischen Verhältnisse weitere Menschen dazu zwingen wird, ihre Heimat zu verlassen.
Das „Zentrum für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte“ ist ein gemeinnütziges, unabhängiges Unternehmen, welches es sich zur Aufgabe gemacht hat, über die Rechte von Menschen auf der Flucht aufzuklären und diese Rechte sowohl mit den aktuellen Geschehnissen an der europäischen Außengrenze als auch bei der Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland abzugleichen.
Im Wege von von Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen für Schüler*innen und Erwachsene will das Zentrum ein Bewusstsein dafür schaffen, welche Bedeutung die Einhaltung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte für Demokratien in Europa haben und welche Konsequenzen sich für sie ergeben können, wenn das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte in Bezug auf Flucht und Migration zur Disposition gestellt werden.
Außerdem will das Zentrum neben rechtliche Fortbildungen im Ausländer- und Asylrecht eine Plattforum für einen zivilgesellschaftlichen und rechtlichen Austausch zu den drängenden Fragen im Bereich „Flucht und Migration“ sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene bieten sowie Hintergrundinformation zu aktuellen Fluchtbewegungen zur Verfügung stellen.
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Eines der größten Herausforderungen unserer Zeit
Nach Schätzungen des UNHCR werden im Jahr 2022 erstmals mehr als 100 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht sein und es ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Der Umgang mit Menschen, die vor Krieg, Gewalt und individueller Verfolgung Schutz suchen, stellt also eine der großen Herausforderungen dar, die wir uns in diesen schwierigen Zeiten stellen müssen auch unter dem Aspekt, die veränderten klimatischen Verhältnisse weitere Menschen dazu zwingen wird, ihre Heimat zu
Das „Zentrum für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte“ ist ein gemeinnütziges unabhängiges Unternehmen, welches es sich zur Aufgabe gemacht hat, im Wege von Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen über die Rechte von Menschen auf der Flucht aufzuklären.
„Nie wieder“ lautete die Begründung für die Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 1951. Nie wieder sollten Menschen auf der Flucht an der Grenze abgewiesen, verhaftet oder in das Land deportiert werden, wo ihnen Folter und der Tod drohte. So war es nämlich vielen ergangen, die während des Nationalsozialismus nur wegen ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt wurden und oftmals vergeblich versuchten, in andere Länder zu fliehen. „Nie wieder“ ist das, was auch uns antreibt, insbesondere in einer Zeit, wo die Rechte von Menschen auf der Flucht wegen rechtsgerichteten populistischen Bestrebungen kontinuierlich eingeschränkt oder gar abgeschafft werden.
„Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte machen Spaß!“ – das ist, was wir vermitteln wollen. Wir möchten nicht belehren, sondern andere für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte begeistern. In diesem Sinne wollen wir zum Nachdenken und zum Diskutieren anregen. Und wir wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte der Boden ist, auf dem ein Leben in Freiheit und Sicherheit blühen und gedeihen kann.
Zur Lage des Flüchtlingsschutzes an den europäischen Außengrenzen und innerhalb der Europäischen Union
Ende Februar 2020 verabschiedete die griechische Regierung ein Gesetz, das in den Medien kaum erwähnt wurde. Mit diesem Gesetz wurde erstmals in der Geschichte das Recht auf Stellung eines Asylantrages ausgesetzt und damit die internationale Vereinbarung zum Schutze von Flüchtlingen offensichtlich verletzt. Dieses kaum beachtete Ereignis scheint der Startschuss gewesen zu sein, um in der Folgezeit die Rechte von Menschen auf der Flucht stetig einzugrenzen oder gar abzuschaffen. Höhepunkt dieser Entwicklung ist die Legalisierung von Maßnahmen durch die Europäische Union oder durch deren Mitgliedsstaaten, welche eigentlich durch internationale Vereinbarungen verboten sind.
Im Rahmen unseres Bildungsangebotes erklären wir, wie die Rechte von Menschen auf der Flucht geschützt werden. Außerdem zeigen wir, wie sich die Situation an den Europäischen Außengrenzen seit 2020 entwickelt hat. Zudem wollen wir mit den Teilnehmer*innen darüber diskutieren, was passiert, wenn sich Staaten nicht mehr an Vereinbarungen, also an Recht und Gesetz, gebunden fühlen.
„Viktor Orban“ und Polen im Streit mit der Europäischen Union
Eigentlich gibt es an dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht viel zu deuten. Aber Viktor Orban in Ungarn und die Regierung in Polen scheinen da eine ganz andere Auffassung zu vertreten, insbesondere wenn es darum geht, sich an die Vorgaben zu halten, die von der Europäischen Union, also aus Brüssel kommen. Viel lieber möchten sie ihre ganz eigenen Ziele verfolgen, auch wenn sie damit mit dem europäischen Recht anecken oder Menschenrechte verletzen. Dumm nur, dass sie wegen eines Fehlers in der Gründungsphase der Europäischen Union nicht so einfach aus diesem elitären Kreis rausgeschmissen werden können.
Anhand von Ungarn und Polen erklären wir im Rahmen dieses Bildungsangebotes, welche Bedeutung Rechtsstaatlichkeit für Demokratien hat. Zudem werden wir der Frage nachgehen, wie es sein kann, dass Demokratien mit der Billigung der Mehrzahl ihrer Bevölkerung in Diktaturen abrutschen können. Schließlich wollen wir mit den Teilnehmer*innen diskutieren, ob Länder, die es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nehmen, in der Europäischen Union weiterhin einen Platz haben sollten.
Ausländer- und Asylpolitik auf internationaler, europäischer und auf nationaler Ebene
Obwohl 2020 nach Angaben des UNHCR erstmals mehr als 100 Millionen Menschen vor Krieg, Gewalt oder vor einer individuellen Verfolgung weltweit auf der Flucht waren, scheinen die Lösungen zur Bewältigung dieser enormen Herausforderung auf internationaler Ebene immer noch in den Kinderschuhen zu stecken. Dagegen verfolgt die Europäische Union und auch Deutschland in dieser Hinsicht eine klare Linie: je lauter die Stimmen von rechts werden, desto mehr werden die Rechte von Menschen auf der Flucht eingeschränkt.
Im Rahmen dieses Bildungsangebotes werden wir darstellen, dass Deutschland nicht erst seit 2015 diese Politik der Abschottung und der Auslagerung betreibt. Zudem werden wir zeigen, nach welchen Lösungen auf internationaler Ebene sowie auf europäischer Ebene auf die drängende Frage der wachsenden Migration gesucht werden. Außerdem wollen wir mit den Teilnehmer*innen diskutieren, ob die Rechte von Menschen auf der Flucht wegen nationaler Interessen eingeschränkt werden dürfen.
Deutsches Asylrecht
Die schnelle und unbürokratische Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geflohen sind, hat die unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen deutlich zum Vorschein gebracht. Bildlich könnte man davon sprechen, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine in der ersten, die Flüchtlinge aus Syrien in der zweiten, Afghanen oder Iraner in der Dritten und insbesondere Flüchtlinge aus Afrika in der Holzklasse fahren.
Wir werden im Rahmen unseres Bildungsangebotes erklären, wie es zu dieser Kategorisierung nach dem deutschen Gesetz kommt. Im Anschluss daran wollen wir mit den Teilnehmer*innen diskutieren, ob eine solche Kategorisierung fair ist.
Wenn Menschenrechtsverteidiger im Flüchtlingsschutz zur Zielscheibe werden
Mit dem faschistischen Regierungswechsel müssen die Teams der privaten Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer wieder vermehrt mit Schikanen des italienischen Staates rechnen. Es sind aber nicht nur die Italiener, die es auf die Menschen abgesehen haben, die Flüchtlingen helfen wollen, sondern Griechenland, Polen und auch Ungarn schrecken nicht davor zurück, Menschenrechtsverteidiger ins Visier zu nehmen. Sei es durch persönliche Bedrohungen, durch Verleumdungskampagnen in den Medien, durch ungerechtfertigte Festnahmen oder durch strafrechtliche Verfahren. Dabei verfolgen diese Länder ein gemeinsames Ziel: sie wollen die Rechte von Flüchtlingen einschränken oder gar abschaffen und je weniger Menschen ihnen dabei im Weg stehen oder zusehen könnten, desto leichter ist es, die Rechte von Menschen auf der Flucht zu verletzen.
Anhand konkreter Beispiele aus dem Flüchtlingsschutz werden wir im Rahmen unseres Bildungsangebotes erklären, welche Bedeutung Menschenrechtsverteidiger beim Schutz von Menschenrechten zukommt. Zudem wollen wir mit den Teilnehmer*innen diskutieren, welche Grenzen Menschenrechtsverteidiger bei ihrem Engagement einhalten sollten oder gar müssen.
Sensibilisierung von Richter*innen, Rechtsanwält*inne und Behördenmitarbeiter*inne
Wenn es um die Einschätzung der Glaubwürdigkeit einer Aussage geht, wird sowohl vor Gericht als auch im Asylverfahren von der so genannten Aussagepsychologie Gebrauch gemacht. Danach wird zunächst angenommen, dass die aussagende Person nicht die Wahrheit sagt. Sofern ihre Angaben bestimmte, von der Aussagepsychologie aufgestellte Kriterien erfüllen, kann diese Person jedoch nachweisen, dass ihre Aussage der Wahrheit entspricht. Diese Vorgehensweise wird seit ein paar Jahren von der Traumpsychologie kritisiert. Insbesondere wird drauf hingewiesen, dass traumatisierte Personen die aufgestellten Kriterien nicht erfüllen können.
Ein Psychotrauma hat aber nicht nur auf die Aussage einer betroffenen Person Auswirkungen, sondern auf ihr gesamtes Verhalten vor Gericht, oder bei den Behörden, so dass es immer wieder zu Missverständnissen oder zu falschen Erwartungen an die betreffenden Personen kommt.
Mit unserem Bildungsangebot wollen wir Jurist*innen sowie Behördenmitarbeiter*innen für das Thema „Psychotrauma“ sensibilisieren. Neben Hintergrundinformationen werden wir Lösungsansätze im Umgang mit traumatisierten Personen anbieten, deren konkrete Umsetzsetzbarkeit wir mit den Teilnehmer*innen diskutieren wollen.
Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Unterbringung von Minderjährigen in geschlossenen Ausländerzentren während des Asylverfahrens oder bei der Abschiebung
Was auf den ersten Blick vollkommen absurd erscheint, ist leider traurige Wahrheit: Minderjährige, oftmals sehr junge Kinder, werden in Europa tatsächlich für mehrere Monate inhaftiert. Dass sie gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern eingesperrt werden, spielt für die psychischen Folgen, die sich für die Kinder daraus ergeben, keine Rolle. Für sie bleibt die Inhaftierung ein erschreckendes Ereignis, dass sie schwer vergessen können.
Aus diesem Grund hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klare Richtlinien aufgestellt. Trotz dessen hält Polen und auch Litauen an seiner Praxis fest, Kinder mit ihren Eltern während des Asylverfahrens über mehrere Monate hinweg in geschlossenen Ausländerzentren zu inhaftieren, was von vielen deutsche Gerichten nicht beanstandet wird.
Zudem findet sich neuerdings in den Gesetzen einzelnen Bundesländer die Möglichkeit wider, Kinder mit ihren Eltern in Abschiebehaft nehmen zu können.
Im Rahmen unseres Bildungsangebotes werden wir uns mit den Kriterien auseinander setzen, welche der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Hinblick auf die Inhaftierung von Minderjährigen aufgestellt hat. Zudem werden wir uns mit den Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte befassen, in denen es um die Rückführung von Asylantragsteller*innen nach Polen oder Litauern geht. Schließlich wollen wir der Frage nachgehen, ob eine Inhaftierung von Kindern unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls rechtlich überhaupt zulässig sein darf.
Da sich dieses Angebot rein rechtlichen Inhalten befasst, wird es hauptsächlich für Juristen sowie für haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingshelfer von Interesse sein.